Der Endgegner

Was landläufig als Atommüll bezeichnet wird, heißt eigentlich radioaktiver Abfall. Der kann schwach-, mittel- oder hochradioaktiv sein und dementsprechend unterschiedliche Probleme bei der Entsorgung machen. Ein Blick in die EU zeigt, so richtig gut vorbereitet sind nur wenige Staaten, wenn es um die Endlagerung von hochradioaktivem Abfall geht.

Radioaktive Stoffe, die nicht mehr nutzbar sind oder aufgrund politischer Vorgaben nicht mehr genutzt werden dürfen, sind radioaktiver Abfall. Wie es bei herkömmlichem Abfall auch der Fall ist, muss auch Atommüll aufbereitet und entsorgt werden. Und spätestens da beginnt das Problem mit der Radioaktivität. Denn Entsorgen bedeutet in diesem Fall viel eher jahrtausendelanges sicheres Lagern – Endlagern sozusagen.

Schwach und mittel

Laut der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEO) erfordern schwachradioaktive Abfälle bei Handhabung oder Transport keine Abschirmung. Mittelradioaktive Abfälle erfordern Abschirmmaßnahmen, aber kaum oder gar keine Kühlung. Sie entstehen in der Medizin, Industrie und Forschung und werden in Österreich seit 1974 im niederösterreichischen Seibersdorf zwischengelagert. Im März 2021 tagte der Österreichische Beirat für die Entsorgung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle erstmalig. Er arbeitet an Fragen rund um die sichere Entsorgung und einen Vorschlag für ein Endlager für diese Abfälle erarbeiten. EU-weit gesehen gibt es mehrere Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.

Nicht hoch

Da Österreich über kein eigenes Atomkraftwerk verfügt, fällt in Österreich kein bis kaum ein hochradioaktiver Abfall an. Dieser entsteht nämlich zum allergrößten Teil bei Kernspaltung und Neutroneneinfang in Kernreaktoren. Aufgrund der hohen Aktivität erzeugt der hochradioaktive Abfall erhebliche Zerfallswärme. Bevor der Atommüll also irgendwo gelagert werden kann, muss er abgekühlt werden. Da die Halbwertszeiten viele Tausende Jahre beanspruchen, gelten für mögliche Endlager sehr strenge Standortvoraussetzungen.

Dafür tief

Diese Voraussetzungen sollen dafür Sorge tragen, dass der hoch radioaktive Abfall nicht mit der Biosphäre in direkten Kontakt kommt. Darum gilt die Einlagerung in tiefe geologische Formationen als erstrebenswert. So entsteht ein Schutzsystem aus mehreren Barrieren. Die technischen Barrieren bestehen aus dem Einschluss des Abfalls in Glaskokillen und weiteren Umbehältern. Über einen Zeitraum von Tausenden Jahren können diese Barrieren jedoch undicht werden und es kann zu einer lokalen Diffusion radioaktiver Nuklide kommen. Langfristig sollen dann die geologischen Barrieren wirken und eine Wanderung der Radionuklide in die Biosphäre verhindern.

1 aus 13

Soweit die Theorie. Die Praxis in der EU sieht etwas anders aus. Die Richtlinie 2011/70/Euratom verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zur sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung ihres radioaktiven Abfalls. 13 EU-Staaten verfügen über zumindest ein aktives Atomkraftwerk. Kroatien und Slowenien stellen dabei einen Sonderfall dar, weil sie gemeinsam ein Kraftwerk auf slowenischem Boden (Krško) betreiben. Dieses wurde bereits in den 1970ern im ehemaligen Jugoslawien erbaut. Nutzbares Endlager für hochradioaktiven Abfall gibt es in der EU aktuell keines. In Finnland befindet sich das weltweit erste Endlager (ONKALO) im Testbetrieb. Die Eröffnung ist für vor 2030 geplant. In Frankreich (Bure) und Schweden (Östhammar) gibt es zumindest dafür vorgesehene Orte und Pläne. Der Rest der EU ist noch auf der Suche.

 
Aktualisierte Fassung / Originalfassung erschienen in der zweiten Ausgabe von „Wir erzählen nur Müll“ im April 2023.
Text: buero balanka
Grafik: buero balanka
 
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